Verständigen Sie im Zweifel die Polizei, bei Personenschäden
ist diese verpflichtet, den Unfall aufzunehmen.
Lassen Sie
sich vom Hundehalter den Namen, die vollständige Anschrift, die Telefonnummer und die Daten der Hundehalterhaftpflichtversicherung geben (Name, Versicherungsnummer). Lassen Sie sich ebenso die
Kontaktdaten etwaiger Unfallzeugen geben.
Sollte sich der Hundehalter weigern, seine Personalien
herauszugeben, verständigen Sie umgehend die Polizei.
Geben Sie
sich nicht mit dem Versprechen des Hundehalters zufrieden, er werde seine Haftpflichtversicherung informieren. Behalten Sie sich stets die Möglichkeit vor, die Versicherung selbst oder gegebenen
Falls durch mich zu kontaktieren.
Fertigen Sie nach Möglichkeit Lichtbilder des Unfallortes
und des Hundes an, am besten mit dem Handy. Fertigen Sie nach Möglichkeit Lichtbilder Ihrer Verletzungen an.
Suchen Sie
umgehend einen Arzt auf, auch wenn Sie nur leichte Verletzungen erlitten haben. Ein ärztliches Attest ist stets Voraussetzung für die Geltendmachung eines Schmerzensgeldanspruches.
Verzichten Sie nach Möglichkeit nicht auf eine vom Arzt
angedachte Krankschreibung. Die Dauer der ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit ist ein wichtiger Parameter bei der Bemessung des Schmerzensgeldes.
Fertigen Sie
für sich möglichst zeitnah einen schriftlichen Unfallbericht an. Nutzen Sie hierfür gerne das hier bereitgestellte Unfallberichtformular.
Rufen Sie uns an. Gemeinsam klären wir im Rahmen
einer kostenlosen Ersteinschätzung (10 min.) offene Fragen und finden heraus, ob eine anwaltliche Vertretung notwendig ist. Zudem klären wir, wie und wo Sie in Ihrem Bundesland den
Hundeangriff melden sollten und welche Konsequenzen, dies für Hund und Halter hat.