Besonders für Selbstständige kann es gravierende finanzielle Folgen haben, wenn durch eine Verletzung ein längerer Ausfall notwendig wird. Es entsteht ein unfallbedingter
Verdienstausfall.
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Diesen können
Sie im Rahmen des Schadensersatzes ebenfalls ersetzt verlangen.
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Auch
Angestellten kann unfallbedingt ein erheblicher Verdienstausfall entstehen, etwa wenn ein Schichtzuschlag auf Grund der Krankschreibung nicht erlangt werden kann oder gar Prämien und
Gratifikationen wegen der krankheitsbedingten Fehlzeiten nicht ausgezahlt werden.
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Zum einen ist
die Berechnung des Verdienstausfalls in vielen Fällen sehr kompliziert zum anderen stellen die Versicherungen hohe Anforderungen an den Nachweis des geltend gemachten Verdienstausfalls.
Meiner Erfahrung nach ist es den Geschädigten kaum möglich, diesen Anspruch selbst in angemessener Höhe durchzusetzen.
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