Verletzungen jeglicher Art schränken den Betroffenen meistens ganz erheblich in der Haushaltsführung ein. Er ist auf fremde Hilfe angewiesen.
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Auch wenn
diese meistens aus dem familiären Umfeld geleistet wird, handelt es sich um eine ersatzfähige Schadensersatzposition.
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Die
Berechnung des Haushaltsführungsschadens ist sehr komplex und berücksichtigt neben einem festen Stundensatz den Grad der verletzungsbedingten Behinderung bei den einzelnen Tätigkeiten ebenso wie
den durchschnittlichen Arbeitsaufwand im Haushalt des Betroffenen.
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Anhaltspunkte
bieten die Tabellen zum Haushaltsführungsschaden von Schulz/Borck und Pardey.
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Die
Berechnung sollte stets von einem hierauf spezialisierten Anwalt vorgenommen werden, geht es doch in der Regel um ganz erhebliche Beträge.
Ich habe mich im Rahmen meiner bisherigen anwaltlichen Tätigkeit ganz besonders auf die komplizierte Berechnung eben dieser komplexen Personenschäden
spezialisiert.
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