OLG Jena, Urteil vom 16.7.2015 – 1 U 652/14
Das Oberlandesgericht Jena hat kürzlich entschieden, dass ein Hundehalter, der seinen Hund an der Leine führt und dabei von einem frei laufenden Hund gebissen wird, sich kein Mitverschulden anrechnen lassen muss.
Im vorliegenden Fall war der Kläger mit seinem angeleinten Hund an einem Grundstück vorbeigegangen, als plötzlich der Hund der Beklagten aus der Hecke gerannt kam und auf den Hund des Klägers losgegangen ist. Laut Angaben des Klägers und mehrerer Zeugen stand er zwischen den beiden Hund als der Hund der Beklagten ihn gebissen hat.
Nach Auffassung des Gerichtes, ist dem Kläger im vorangegangenen Fall kein Mitverschulden anzurechnen, da er sich nicht bewusst in die gefahrbringende Nähe des anderen Hundes gebracht hat. Ein Mitverschulden käme nur dann in Betracht, wenn der Kläger bei dem Versuch, die Hunde auseinanderzubringen, gebissen worden wäre. Allein aber der Umstand, dass er seinen Hund angeleint bei sich geführt hat, stellt keinen Verursachungsbeitrag für den später entstanden Schaden dar.
Dem Geschädigten wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000€ zugesprochen.