Hundebiss – Mitverschulden bei Eingriff in Hundebeißerei

OLG Hamm, Urteil vom 17.10.2010 – 6 U 72/11

Das Oberlandesgericht Hamm hatte

entschieden, dass gezieltes Eingreifen eines Tierhalters in die Beißerei zweier Hunde, bei eigener Verletzung zum Mitverschulden führt.


Greift ein Tierhalter also aus Sorge um sein Eigentum, bewusst in eine Hundebeißerei ein, hat er damit zu rechnen, dass ihm eine Mitverschuldensquote angerechnet wird. Für diesen Verursachungsbeitrag von Bedeutung, ist die Tiergefahr, die von jedem, in die Beißerei verwickelten Hund ausgeht.


In dem Fall vom 27.12.2009 musste die Klägerin sich eine Mitverschuldensquote anrechnen lassen, nachdem sie ungeschützt in eine Hundebeißerei eingriff und in dessen Folge einen Teil ihres Zeigefingers verlor. Da ihr Hund zudem nach Angaben des Gerichts den Angriff des Hundes der Beklagten durch ein Knurren ausgelöst haben soll, wurde das Verschulden ihrerseits mit 50% bewertet.


Weil die Tiergefahr des Hundes der Beklagten, hier verwirklicht durch ein Losreißen von der Leine und mehrfaches Beißen des Hundes der Klägerin, aber seitens des Gerichts als sehr hoch eingestuft wurde, sicherte das Gericht der Klägerin ein Schmerzensgeld von 2.500€ zu.

                                                                                             Pauline Thoma, Wissenschaftliche Mitarbeiterin