Hundebiss – Streicheln begründet nicht zwingend ein Mitverschulden

Man streichelt Hund
Streicheln begründet nicht zwingend ein Mitverschulden

AG Lübeck, Urteil vom 07.03.2014, Az.: 31 C 2343/13

 

Gerade wenn die durch einen Hundebiss verletzte Person den Hund zuvor berührt oder gar gestreichelt hatte, stellt sich die Frage, ob ein Mitverschulden anzurechnen ist. Dies hat das Amtsgericht Lübeck in seinem oben genannten Urteil aus dem vergangenen Jahr verneint.


In dem dem Urteil zu Grunde liegenden Fall hatte ein Kind einen auf einem Fest frei herumlaufenden Hund gestreichelt, woraufhin das Tier zuschnappte und dem Kind zwei Bissverletzungen am Daumengrundglied zufügte.