Hundeangriff, was tun?

Ihre Anwältin für Ansprüche aus Hundebissverletzungen

Hundezähne
Ein Hundeangriff führt oft zu schweren Verletzungen.

 

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Rechtsanwältin Hogrefe-Weichhan
Rechtsanwältin Hogrefe-Weichhan

 

 

... insbesondere Kinder sind nach einem Hundeangriff schwer traumatisiert. Leider sind auch Entstellungen  durch den Hundebiss keine Seltenheit. Ein fachkundiger und erfahrener Rechtsbeistand ist jetzt besonders wichtig!"

Mo

25

Jul

2016

Amtshaftung wegen unzureichenden Vorgehens gegen Hundehalter

 

LG Köln, Urteil vom 23.03.1999 – 5 O 387-98

 

Das Landgericht Köln entschied, dass eine Behörde zum Schadensersatz verpflichtet werden kann, wenn ein Hund einen Menschen angreift und verletzt und der Behörde bereits aus einem früheren Vorfall bekannt war, dass der Hundehalter seinen Hund nicht beherrscht.

 

Der damals erst 14 jährige Kläger wurde von einem Kampfhund in den linken Oberschenkel gebissen. Er erlitt dabei einen Weichteilausbiss, welcher durch eine Hauttransplantation behandelt werden musste. Der Kampfhund wurde zu dem Zeitpunkt von der Schwester des Hundehalters unangeleint und ohne Maulkorb ausgeführt. Beide wurden wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Zahlung von 4000,00 DM Schmerzensgeld verurteilt.

 

Zusätzlich richtete sich die Klage an eine Beamtin, die bereits aufgrund eines früheren Hundeangriffes eine Ordnungsverfügung gegenüber dem Hundehalter erlassen hatte. Demnach durfte der Hund nur noch angeleint und mit Maulkorb ausgeführt werden.

 

 

 

Der Kläger hatte gerügt, die damalige Ordnungsverfügung  sei nicht ausreichend gewesen. Es handle sich um einen gefährlichen Hund, dessen Haltung die Beklagte schon damals hätte untersagen müssen. Das Landgericht Köln gab der Klage statt. Aufgrund einer Amtspflichtverletzung stehe dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 4000,00 DM zu.

 

 

 

Das Landgericht führte an, dass die Beklagte ihre Amtspflicht verletzt habe, da sie bereits damals die Haltung des Hundes hätte untersagen müssen. Der Hund habe sich damals als gefährlich und bissig gezeigt. Es sei die Pflicht der Beklagten gewesen, die einzelnen Begleitumstände für den Angriff zu ermitteln. Dazu hätte sie damals keinerlei Maßnahmen vorgenommen. So hätte sie besonders berücksichtigen müssen, dass der Hund in einem Wohngebiet mit vielen Menschen gehalten wird. Der Kontakt zwischen Hunden und Menschen sei hier unvermeidbar. Weiterhin hätte sie prüfen müssen, ob der Hundehalter und seine Schwester in der Lage sind einen solchen kräftigen Hund unter Kontrolle zu halten.

 

 

 

Das Landgericht Köln erklärte ferner, dass die verhängten Maßnahmen in Form eines Anlein- und Maulkorbgebot, nicht ausreichend gewesen seien. Aufgrund der erlittenen Verletzungen habe der Kläger einen Anspruch auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 4000,00 DM.

 

 

 

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Tel.: 04348 2500258

 

 

 

E-Mail: info@kuestenkanzlei.de

 

Wurden Sie, ihr Kind oder Ihr Hund durch einen Hundebiss oder einen sonstigen Hundeangriff verletzt?

 

Machen Sie Ihre Ansprüche aus diesem einschneidenden Ereignis geltend! Neben einem Anspruch auf Schmerzensgeld haben Sie einen Anspruch auf Ersatz sämtlicher Schäden, die Ihnen aus dem Unfallereignis erstanden sind. Hierzu zählen auch die Tierarztkosten für die Behandlung Ihres Hundes, sweit dieser ebenfalls durch den Hundeangriff verletzt wurde.

 

Oftmals kommt es nach einem Hundebiss oder einem sonstigen Hundeangriff zu einer sogenannten posttraumatischen Belastungsstörung, meitsens in Form einer massiven Angst vor Hunden, die eine jede Begenung zur Qual werden lässt. Auch eine solche psychische Beeinträchtigung ist bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen.

 

Vielfach verursacht eine Hundebiss oder ein anderer Hundeangriff eine derart schwere Verletzung, dass das Opfer längere Zeit vollkommen außer Gefecht gesetzt ist. Dies gilt besonders auch bei einem Sturz durch einen Hundeangriff. Es entsteht ein Verdienstausfall und eine umfassende Unterstützung im Haushalt ist notwendig. Auch die Positionen Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden sind vom Schadensersatzanspruch bei einem Hundebiss oder einem sonstigen Hundeangriff umfasst.

 

Ein besonders heikles Thema bei einer Verletzung durch einen Hundebiss ist die Narbenbildung. Besonders Kinder erleiden durch den Hundebiss oftmals grausame Verletzungen im Gesicht. Es verbleiben meist prägnante Narben, die das Gesicht nahezu entstellen. Doch auch Narben am Körper und den Gliedmaßen können entstellend sein. Die Opfer haben zusätzlich zu den Narbenschmerzen und Missempfindungen ihr Leben lang einen großen psychischen Leidensdruck.

 

In diesen Fällen ist es ganz besonders wichtig, eine angemessene Regulierung des Schadens, vor allem aber ein angemessenes Schmerzensgeld zu erlangen. Um die Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche des Opfers auch für die Zukunft zu sichern, muss zudem zwingend ein Verjährungsverzicht eingeholt werden.

 

Bundesweit haben sich nur einige wenige Anwälte auf die Durchsetzung von Ansprüchen aus Hundeangriffen spezialisiert, dabei ist nach diesem einschneidenen Erlebnis ein fachkundiger und erfahrener Rechtsbeistand ganz besonders wichtig. Nur mit entsprechnder Erfahrung gelingt es, die Ansprüche optimal durchzusetzen und den Mandanten für die Zukunft umfassend abzusichern.

 

Ihre Lea Hogrefe-Weichhan